Ist ein Hund eine Sache?LOL.
ymmd
einmal, wenn man die " " vergisst
ansonsten ist "Schuld" ein ethischer und daraus folgend ein juristischer Begriff, der folglich nur für Menschen angewendet werden kann.
Und genau daraus resultiert das Dilemma der AI und ein Notbremsassi ist durchaus ein Vorläufer der AI.
In Kommissionen sollen ethische Normen für AI im Straßenverkehr entwickelt werden. Ein Verstoß dagegen bei der Programmierung kann man dem Hersteller anlasten. EIn Resultat aus einer entsprechenden Reaktion aber eben nicht.
Zur Ausgangsfrage:
Eine unnötige Vollbremsung muss schon mutwillig erfolgen, um den Auffahrenden von der Schuld zu befreien.
Schon eine Vollbremsung aus dem Schreck heraus (selbst wenn objektive kein Grund vorlag) ist subjektiv begründet und gibt dem Auffahrenden zumindest eine Teilschuld, da er gegen §4, StVO verstoßen hat.
Das gilt auch für einen Bremsassi, der evtl eine Situation fehlinterpretiert hat.