Nicht schlecht! Wie kommen die auf den Wert so ohne direkten Co2 Ausstoß?
Nach
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
§ 9 Steuersatz
...
(1) Die Jahressteuer beträgt für ...
...
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2.000kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR
...
und
(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
Also je angefangene 200kg des zul. Gesamtgewichts die Hälfte von 11,25 € = 5,625 €
Dazu aktuelle E-NiroPreiliste Seite 14
zulässiges Gesamtgewicht 39,2kWh-Version: 2.080 kg
zulässiges Gesamtgewicht 64kWh-Version: 2.230 kg
Somit kleiner Akku:
10 * 5,625€ + 1* 6,01€ = 62,27 € gerundet auf ganze €: 62 € jährlich
und großer Akku:
10 * 5,625€ + 2* 6,01€ =68,27 € gerundet auf ganze €: 68 € jährlich