Bei meinem Händler liegt die Lufthoheit über die beiden Ladesäulen beim Vertriebsteam - nicht bei der Werkstatt.
Da kann ich mir schon Konfliktpotenzial vorstellen.
Natürlich ist das unangenehm wenn die offensichtliche Bitte des Kunden nicht erfüllt wird, aber war das auf Zuruf oder schriftlich vereinbart ?