Wallbox (PHEV)

  • Ich denke mal, dass so manche Schlaunase erst richtig schlau wird, wenn der mal die Garage abgefackelt ist und die Versicherung vor der Tür steht ...

    Gruss
    Gerd
    Kia Niro HEV, MJ2020, Dynamic Line (Land: NL), EZ: 2020-07-06, Platinum Graphite, 16" Design Felgen mit Conti AllSeasonContact XL, KIA Connect, DAB+,

    EPB, SCC, AEB, LFA, usw., usw. , AVN: 10,25", Std Gen5W

  • ... Schlaunase, biste Anwalt oder was ...

    Nein, ich nehme u.a. E-Anlagen ab (oder eben auch nicht).


    Wenn der Elektromeister sagt, so ist es ok, gehst Du dann vor den Europäischen Gerichtshof um feststellen zu lassen, dass er Unrecht hat?

    Der EuGH ist dafür nicht zuständig.
    Der Elektromeister kann viel erzählen. Es ist ganz klar und eindeutig geregelt, wer die Verantwortung für den Betrieb einer E-Anlage trägt (siehe zu Protokoll in #169).
    Und wenn Du eine E-Anlage betreibst, die nicht den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht, so trägst Du als Betreiber die Verantwortung dafür.


    Ich denke mal, dass so manche Schlaunase erst richtig schlau wird, wenn der mal die Garage abgefackelt ist und die Versicherung vor der Tür steht ...

    Das wären "nur" die zivilrechtliche Folgen. Du kannst Dir aber fast sicher sein, daß die strafrechtlichen um einiges unangenehmer werden könnten. Und die komnmen dann immer, wohingegen die zivilrechtlichen den Klageweg voraussetzen.
    @Gerd_NL hat klar und deutlich erkannt (obwohl aus NL), daß es manche Dinge gibt, über die man einfach nicht diskutieren muß, weil sie vom Gesetzgeber nun einfach mal so gegeben sind :thumbup:


    Das kann man aber alles auch im I-Net recherchieren; Landes-, Bundes- & Europäisches Recht sind jedermann zugänglich.

    PHEV Spirit (MY 2018) Graphit metallic, alles außer AHK

    Honda CMX 1100 T Rebel

    PV-Analge 4,1 kWp + Speicher 5,7 kWh


  • Also @NiroMax klar muss jede E-Anlage von einem konzessionierten Elektrohandwerksbetrieb erstellt und abgenommen werden. Nichts sonst habe ich in meinem Beitrag 168 gemeint. Diese Elektrohandwerksbetriebe (also wir reden hier über Deutschland - ja?)sind versichert und tragen für ihre Arbeit die Verantwortung. :sleeping: Du solltest Dich wirklich ein wenig mit der Praxis beschäftigen, ich will hier nicht persönlich werden.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • Heute bin ich durch das Querlesen im EV Bereich auf die Vorschrift: Meldepflicht einer Ladestation beim Netzbetreiber gestoßen.

    "Zusammengefasst regelt die NAV also das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer. Beträgt die Summenbemessungsleistung weniger als 12 kVA (z.B. 11 kW), aber mehr als 3,6 kVA (also Laden ab 3,7 kW), so ist die Ladestation anmeldepflichtig gemäß der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100), Kapitel 4.1. Ist die Summenbemessungsleistung größer als 12 kVA (Rechenbeispiel folgt weiter unten), dann ist sie zudem genehmigungspflichtig.

    Eine Zusammenfassung der Technischen Anschlussregeln Niederspannung finden Sie hier.

    Meine Wallbox lädt mit max. 3,6 kW, somit ist sie also nicht anmeldepflichtig.

    2018 PHEV Vision weiß, mit adaptiven Tempomat :whistling: unverschuldeter Unfall am 20.März 24 - wirtschaftlicher Totalschaden

    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • eigentlich ist jede Ladeeinrichtung unter 12kVA anmeldepflichtig

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • https://www.mobilityhouse.com/…ldepflicht-wallboxen.html

    ein Anruf ist keine nachweisbare Anmeldung

    Ich habe diese Zusammenfassung aus Deinem Link. Kommt nach Deinem "eigentlich" vielleicht noch ein "aber"? Ich dachte, man kann sich auf die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) verlassen.:/

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    2024 e-niro Spirit 64kwh, Glasdach, WP, AHK, Komplettausstattung, EZ.2022

  • ja, da steht:

    § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen

    (2) ... Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.

    Evtl hebe ich ja die Ausnahme für Anlagen unter xx kVA überlesen??

    seit dem 27.5.2020 e-Niro Spirit 64kWh Graphit mit Leder,MY2020, hergestellt am 4.3.2020
    Go-e Charger

    vorher D- MY 2017 HEV Spirit
    Xiaomi Mi 10 Lite 5G.....PV Anlage 4,68kWp seit 10.3.2007
    pMY 64 test

  • Ja stimmt, ich habe den falschen Link angegeben. Es war im:

    https://www.mobilityhouse.com/…ampaign=affiliate-default

    Siehe "Weshalb muss ich meine Ladevorrichtung nun auch bei meinem Netzbetreiber genehmigen lassen?"

    Möglich, dass die das aus den Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100) abgeleitet haben. Andererseits ist es ja auch nur eine Anmeldepflicht, es gibt ja keinen Grund einer Ablehnung. So werde ich demnächst mal einen 16 A Verbraucher (Wallbox) anmelden. Die Antwort, ich gehe davon aus, dass ich eine bekomme, werde ich dann mal hier einstellen.

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