Dann ist Dein 32 A Go ergo nur ein 25 A Go ...
Die Lösung ansich ist aber in soweit "sauber", als das es nicht verboten ist, zu "untersichern". Man darf nur den max. zul. Nennstrom nicht überschreiten (also umgedreht wäre verboten = 16 A Go an 32er CEE [auch wenn diese nur mit 25 A abgesichert ist]).
Falls Du mit Deinem Go an der CEE jetzt auf ein ortsveränderliches el. Betriebsmittel hinaus willst ... vom Grundgedanken erstmal pfiffig.
Aber ob das so auch zulässig ist (sind ja mal gute 17 kW) ... --> TAB Nsp.
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Ja, aber was mache ich denn, wenn ich mit meiner ortsveränderlichen Wallbox den Ort ändere. zB Campingplatz o.ä.? Vorher beim dortigen Netzbetreiber anmelden?
Mein Solatör und EV Fachmann hat gesagt, er meldet das nicht an, weil es ja keine festinstallierte Wallbox ist.
Dass das Grauzone ist hatte ich schon oben erwähnt.
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also auch die Serienladebox...
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Das das neuerdings so "krass" formuliert wurde, war mir auch neu.
Allerdings gilt die TAB NS Nord (bzw. die NAV) deutschlandweit, also für alle, die in D Ladeinfrastruktur für E-Mobilität anschließen.
Und darunter fällt einfach alles, was angeschlossen wird; ob fest oder z.B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist egal.Mit einer Ausnahme: Stichtag März 2019 (man darf hier wohl den Monatsersten annehmen).
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was spricht gegen den Go-e Charger?
einzig die aktuell fehlende Statistikfunktion. Nach Aussagen des Go-e Support soll diese aber in der nächsten App Version nachgeliefert werden.
Eine MQTT API ist jetzt schon dabei.Auf Nachfrage bekam ich von Go-e folgende Aussage:
- aktuell gibt es keinen festen Zeitplan für die neuen Funktionen.
- Sobald wir Neuigkeiten dazu haben, werden wir Informationen dazu bekannt geben.
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Die 32A Steckdose ist nicht angemeldet....
Beim verlegen der Kabel für die PV Anlage habe ich ein 5x6 mm² Kabel mit verlegt.
Der Elektriker hat mir beim anschluss der PV Anlage die Sicherungen gesetzt. Von Anmelden wusste er nichts.
Die Gefahr das der nächste Wagen ein EV ist wird immer größer, und vorbeugen ist besser... -
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... alles andere kann man somit einem Laien nicht vorwerfen ...
Das ist (leider) so "nicht ganz" korrekt. Die E-Anlage muß den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Verantwortlich dafür ist der ALV (Anlagenverantwortliche).
Wenn man sich also auf seinem privaten Grund und Boden eine E-Anlage errichten (oder auch erweitern) läßt, hat man als Eigentümer/Betreiber die Anlagenverantwortung.
Vom Errichter (Fachmann) bekommt man aber neben den Protokollen zum Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme/n auch den Nachweis, daß die E-Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Dabei geht es aber nur um die eigentliche E-Anlage; daß Anmelden/Genehmigen lassen beim/vom VNB ist wieder eine andere Sache, daß mußt Du seit März 2019 selbst machen - siehe #163 & #165.Also vereinfacht ausgedrückt: Du bist für beides verantwortlich, Unwissenheit schützt ggf. vor Strafe nicht ...
Schön ist anders, gar keine Frage; aber es ist nun mal halt einfach so. -
Schlaunase, biste Anwalt oder was. Wenn der Elektromeister sagt, so ist es ok, gehst Du dann vor den Europäischen Gerichtshof um feststellen zu lassen, dass er Unrecht hat?